Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma SONDERMASS – Sebastian Kaiser
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma SONDERMASS – Sebastian Kaiser, insbesondere im Bereich Holzbearbeitung, individueller Möbelbau und Montageleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ergänzend gelten die Vorschriften der VOB/B sowie – soweit einschlägig – die technischen Vertragsbedingungen der VOB/C.
2. Vertragsunterlagen
Dem Angebot beigefügte Zeichnungen, Pläne oder Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Vom Auftraggeber bestätigte Entwurfs- oder Fertigungszeichnungen gelten als verbindlich. Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder Dritten überlassen werden. Bei Nichtbeauftragung sind sie auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. ungehinderter Zugang zur Einbaustelle, Stromversorgung, Möglichkeit zur Lagerung). Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend; entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
4. Termine und Fristen
Leistungs- und Fertigstellungstermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als verbindlich. Bei höherer Gewalt oder anderen unverschuldeten Verzögerungen verlängern sich die Fristen angemessen. Bei Verzug des Auftragnehmers ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf ist ein Rücktritt vom Vertrag zulässig.
5. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten und Schäden geltend zu machen. Der Gefahrübergang tritt in diesem Fall zum Zeitpunkt des Verzugseintritts ein.
6. Gewährleistung und Mängelanzeige
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme, für Bauleistungen 4 Jahre gemäß § 13 VOB/B. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Mängel, die auf äußere Einflüsse, unsachgemäßen Gebrauch oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist eine Mängelbeseitigung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist eine angemessene Minderung zu vereinbaren.
7. Eigenschaften von Holz und Oberflächen
Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maserung sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar. Auch Oberflächenveränderungen durch Licht- und Temperatureinfluss sind natürliche Eigenschaften und kein Reklamationsgrund.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma SONDERMASS. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt auch gegenüber Dritten bei Weiterveräußerung.
9. Preise und Angebot
Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Angebotsbindung beträgt 4 Wochen, sofern nicht anders vereinbart. Angebotsunterlagen wie Leistungsverzeichnisse oder Fertigungspläne sind kostenpflichtig, werden bei Auftragserteilung jedoch verrechnet.
10. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig.
Der Vertrag kommt erst mit Zahlungseingang der Anzahlung zustande.
Die verbleibenden 50 % sind mit Rechnungsstellung nach Fertigstellung der Leistung zur Zahlung fällig.
Abschlagsrechnungen sind sofort nach Zugang fällig. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung. Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
11. Haftungsbeschränkung
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
13. Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die Firma SONDERMASS – Sebastian Kaiser ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden. Es gilt deutsches Recht.
15. Schriftform und Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.